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Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 14.03.2023 

  • Die Mitarbeiter-Card hat eine Gültigkeit von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum (längstens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres). Durch Hochladen eines aktuellen Beschäftigungsnachweises kann die Gültigkeit wiederum um zwei Jahre verlängert werden.

  • Die Registrierung erfolgt über das Online-Formular unter www.mitarbeitercard.at oder kann vom Arbeitgeber mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer:innen erfolgen. Zur Einzel-Anmeldung ist ein gültiger Beschäftigungsnachweis erforderlich, der auf der Plattform hochgeladen werden muss. Bei der Anmeldung unbedingt anzugeben sind Anrede, Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum und Tätigkeitsbereich (Telefon optional). Die Einverständniserklärung der Datenschutzrichtlinien ist anzukreuzen.
     
  • Optional wird ausgewählt, ob die Karte per Post oder per E-Mail zugesandt werden soll (Standard ist E-Mail Versand).

  • Mit der Beantragung der Mitarbeiter-Card stimmen die Inhaber:innen der Karte zu vom Thermen- & Vulkanland elektronische und postalische Nachrichten im Zusammenhang mit der Mitarbeiter-Card zu erhalten.

  • Die Mitarbeiter-Card gilt nur im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses in einem Betrieb der Erlebnisregion Thermen- & Vulkanland der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Beherbergung, Gastronomie, TVB, Ausflugsziel, inkl. Privatzimmervermieter und Urlaub am Bauernhof). Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen von Glückspielbetrieben und Rennbahnen.

  • Die Mitarbeiter-Card gilt nur für angeführte Leistungen der Leistungspartner, jedoch nicht für Sonderaktionen oder Veranstaltungen. Das Thermen- & Vulkanland behält sich kurzfristige Änderungen des Leistungsangebotes vor bzw. können auch Leistungspartner kurzfristig Änderungen vornehmen.

  • Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Mitarbeiter-Card in einem der Infobüros oder direkt beim Arbeitgeber abzugeben bzw. am Mobiltelefon zu löschen.

  • Die Mitarbeiter-Card beinhaltet keine Garantie- oder Ersatzleistungen im Fall von nicht konsumierten oder nicht verfügbaren Leistungen.

  • Die Mitarbeiter-Card ist nicht übertragbar und ist bei den Leistungspartnern unaufgefordert vorzuweisen.

  • Die Mitarbeiter-Card ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, veröffentlicht auf https://www.steiermark.com/de/AGB